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Vollmachten und Verfügungen

„Unkonkret ist unwirksam“, urteilte unlängst der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über unpräzise Patientenverfügungen und erklärte damit Millionen von Vereinbarungen in Deutschland für unwirksam. (Az. XII ZB 61/16). Die pauschale Aussage im Dokument, dass beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen sind dürfte damit künftig nicht mehr ausreichen.

Zudem verlangt das Urteil vom 6. Juli 2016 künftig auch bei Vorsorgevollmachten eine präzise Beschreibung des gewollten Handlungsrahmens. Ebenso wie Patientenverfügungen müssen auch Vollmachten regelmäßig, idealerweise einmal jährlich, überprüft werden.

Eine Vereinbarung darüber, die medizinische Versorgung im „Fall der Fälle“ selbst zu bestimmen, stellt für immer mehr Menschen ein hohes persönliches Gut dar. Mit einer Patientenverfügung treffen Sie klare Vorgaben für die ärztliche oder klinische Behandlung, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage zu eigenen Äußerungen sind. Als präzise Anweisung für die Ärzte und das Krankenhausteam können Sie Behandlungswünsche aller Art sowie gewollte und nicht gewollte ärztliche Maßnahmen im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls genau beschreiben, beispielsweise bezogen auf Maschinen und Geräte oder künstliche Ernährung.

Vor dem Hintergrund der schier endlosen Anzahl von Standardleitfäden, Dokumenten und Mustervordrucken kläre ich Sie sehr gern über die Besonderheiten von Patientenverfügungen sowie alle Randaspekte der sensiblen Thematik im persönlichen Gespräch umfassend auf.

Um auf der sicheren Seite zu stehen, werden Patientenverfügungen meistens mit einer Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht kombiniert, in der eine Vertrauensperson als Bevollmächtigter eingesetzt wird.

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern minderjähriger Kinder den beiderseitigen Ausfall als Erziehungsberechtigte ihrer Kinder regeln.

Die anspruchsvolle Materie und die Besonderheiten rund um die persönliche Vorsorge im Krankheitsfalle erläutere ich für Sie plausibel, verständlich und nachvollziehbar.

Nach unseren Gesprächen und einer umfassenden Analyse Ihrer Gesamtsituation kläre ich mit Ihnen gemeinsam Ihre ganz persönlichen Wünsche und Vorstellungen, im Hinblick auf die Ausgestaltung Ihrer individuellen Verfügung, mit der Sie und ihre Familienangehörigen auf der sicheren Seite stehen werden.

Anschließend koordiniere ich für Sie die rechtliche Umsetzung in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Rechtsanwalt bzw. dem Rechtsdienstleister Juradirekt.

Kontaktieren Sie mich gern!  

Vorsorgevollmacht gibt Sicherheit   – Film  https://www.youtube.com/watch?v=pzrQ7Lu1XLA

*Bitte beachten Sie, dass meine Generationenberatung keine Steuer- oder Rechtsberatung darstellt. Alle im Rahmen der Beratung notwendig werdenden Vereinbarungen koordiniere ich für Sie und vermittele Ihnen den Kontakt zu meinen spezialisierten Kooperationspartnern.