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Patientenverfügungen auf dem Prüfstand

By 21. Oktober 2016Oktober 24th, 2016Allgemein

Über die genaue Ausgestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten entschied kürzlich der Bundesgerichtshof in einem Urteil. Zu den Besonderheiten von Verfügungen und Vollmachen informiert Christian Karl Binder als erster Generationenberater in Oberbayern anlässlich seiner Geschäftseröffnung in Ohlstadt.

Was genau ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung in der volljährige Menschen regeln können, wie sie im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls ärztlich behandelt werden möchten. In der Verfügung können Behandlungswünsche aller Art verfasst werden, bis hin zu Bluttransfusionen, Organtransplantationen oder dem Verbot nicht erprobter Medikamente oder Behandlungsmethoden. Meist handelt es sich um präzise medizinische Anweisungen für das Ärzteteam, beispielsweise für den Fall einer Operation unter Vollnarkose. Kombiniert wird die Verfügung oft mit einer Vorsorge- bzw. Betreuungsvollmacht, in der eine Vertrauensperson als Bevollmächtigter eingesetzt wird. Hier können weitere konkrete Anweisungen für die als Vertreter benannte Person formuliert werden. Aufgrund der sehr persönlichen Thematik scheuen viele Menschen derart konkrete Vorgaben für den abstrakten Notfall. So passiert es, dass in der Konsequenz keine oder nur ungenügende Vorkehrungen für den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls getroffen werden.

Aktuell gibt es ein BGH-Urteil, das konkret zu benennende Inhalte für Patientenverfügungen vorschreibt. Warum ist das Urteil so gravierend und welche Konsequenzen ergeben sich zwingend?
Künftig müssen die gewollten und nicht gewollten ärztlichen Maßnahmen einer Patientenverfügung genau beschrieben werden, beispielsweise bezogen auf Maschinen und Geräte, künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr. Die pauschale Aussage, dass etwa lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen sind, reicht nach dem BGH-Urteil künftig nicht mehr aus. Daher besteht nun akuter Handlungsbedarf für geschätzte 20 Millionen Patientenverfügungen, deren unter Umständen unkonkreter Inhalt und damit verbundenen Wechselwirkungen zu weiteren Verfügungen und Vollmachten betroffen sein dürfte. Sicherheitshalber sind folglich sämtliche Vereinbarungen auf den Prüfstand zu stellen, denn der Bundesgerichtshof hat in seiner Begründung überraschenderweise auch unkonkrete Maßnahmen in Vorsorgevollmachten mit einbezogen. Diese Form der pauschalen Vertretung im Krankheitsfalle war für viele Menschen eine scheinbare Alternative zur Auflistung von Maßnahmen in der Patientenverfügung.

Was raten Sie Ihren Kunden und für wen sind Vereinbarungen wichtig?
Fast jeder hat schon mal beim Arzt oder im Krankenhaus die Frage „Haben Sie eine Patientenverfügung?“ gehört. Die meisten Menschen haben das wichtige Thema lapidar und für sich ‚irgendwie‘ geregelt. Erschwerend hinzukommt, dass der Einzelhandel und auch das Internet eine schier unübersichtliche Anzahl von Dokumenten, Mustervordrucken und Standardleitfäden bereithält. Wer bei der sensiblen Thematik auf der sicheren Seite stehen will und zudem die individuelle, persönliche Ebene bevorzugt, sollte sich für eine fachkompetente Beratung vorab entscheiden. Betroffen sein können tatsächlich alle voll geschäftsfähigen Menschen, egal ob 18 oder 108 Jahre alt. Speziell auch im Zusammenhang mit Situationen, die bereits in jungen Jahren gut geregelt werden sollten, wie junge Eltern, Bauherren bzw. Erwerber von finanziertem Immobilienbesitz, Existenzgründer und viele mehr.

Als Versicherungs- und Finanzmakler haben Sie Ihr Beratungsfeld um die Generationenberatung erweitert. Dabei arbeiten Sie unter anderen mit regionalen Anwälten sowie weiteren Kooperationspartnern, z.B. Steuerberatern, zusammen. Was verbirgt sich hinter dem neuen Beratungsfeld?
Gerade im Bereich der rechtlichen Vorsorge gibt es viel Vorurteile und missverständliche Aufklärung über die Unterschiede und die Besonderheiten der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung und auch über den Begriff der Betreuung und des Betreuers. Das hat ja nun das aktuelle Urteil des BGH im konkreten Fall ebenfalls aufgezeigt.

Neben der konkreten erstmaligen Klärung wird damit also auch die laufende Überprüfung getroffener Regelungen immer wichtiger. Schon alleine diese Art „Wiedervorlage“ gehört zu den Aufgaben der Generationenberatung. So sollten z.B. Patientenverfügungen regelmäßig aktualisiert werden und Vereinbarungen nicht älter als ein Jahr alt sein. Im Rahmen meiner Beratung, der Bestandsaufnahme und der Analyse untersuche ich die persönliche und wirtschaftliche Gesamtsituation der Person bzw. der Familie und kläre über alle zu regelnden Punkte im eigenen Lebensumfeld und die verschiedenen Formen der Vereinbarungen auf. Der finale steuerliche bzw. juristische „Stempel“ durch dafür zuständige Experten schafft für alle Beteiligten die nötige Sicherheit. Zum großen Feld der zu regelnden Punkte gehören in der Generationenberatung aber auch die Themen Erben und Schenken, Betreuung und Versorgung im Pflegefall, Immobilien und Sachwerte, Sozialversicherung und Versorgung sowie besondere Herausforderungen im Laufe eines Familienlebens wie beispielsweise bei Trennung und Scheidung.

Wie wichtig ist die regionale Präsenz?
Aufgrund der Vielfalt und der Tiefe der Generationenberatung werden automatisch viele persönliche und emotionale Themen angesprochen. So etwas geht nicht „online“, denn nur das persönliche Gespräch ergibt einen wirklich umfassenden Eindruck der familiären Gesamtsituation. An meiner Aufgabe schätze ich daher besonders, dass sie die finanziellen, sozialen, rechtlichen und wirtschaftlichen Komponenten umfasst, so dass ich meinen Kunden im gesamten familiären Bereich Hilfestellungen geben kann. Weil die Analysen im Rahmen der Beratung zum Teil sehr ins ‚Eingemachte‘ gehen, setzt die Zusammenarbeit mit den Kunden und seiner Familie einen tiefen Einblick in die Materie und vor allem ein Höchstmaß an Vertrauen voraus. Neben zahlreichen vermittelnden Tätigkeiten ist es mir daher sehr wichtig, die betroffene Person und auf deren Wunsch weitere Familienmitglieder bzw. Vertrauenspersonen mit viel Fingerspitzengefühl und gleichzeitig umfassend in die Gespräche einzubeziehen.

Was verbindet Sie persönlich mit dem Thema?
Als Versicherungsmakler konnte ich in den letzten Jahren einen intensiven Einblick in die Finanz- und Versorgungssituation meiner Kunden gewinnen und habe dadurch viele Erfahrungen mit der Vielzahl der zu regelnden Dinge. Darüber hinaus bin ich seit vielen Jahren persönlich sehr intensiv mit einer sehr schwierigen Betreuungssituation konfrontiert und kenne aus eigenen Erfahrungen die vielen unzähligen Fallstricke und Punkte, die frühzeitig hätten geregelt werden können und müssen. Selbst als engste Familienangehörige waren wir vor 13 Jahren handlungsunfähig, woraufhin vom Gericht der gesetzlicher Betreuer eingesetzt wurde. Es dauerte Wochen, bis die Vormundschaft als gerichtliche Betreuung zugunsten der Familie geregelt werden konnte. Dieser ganz persönliche Bezug hat mich darin bestärkt, mich intensiv mit dem neuen Beratungsfeld der Generationenberatung zu beschäftigen und die Weiterbildung bei der IHK zu absolvieren.

Wie komplex ist die Beratung und welche Unterlagen und Vorbereitungen sind erforderlich?
Die Befragung zur wirtschaftlichen und sozialen Lebenssituation bis hin zu den Wünschen und Bedürfnissen in der Zukunft erfordert umfangreiche Analysen und Dokumentationen. Inklusive der Vorbereitungen, der Gespräche und der Abarbeitung habe ich die Themen für den Kunden im Regelfall innerhalb von rund vier Wochen für ihn umgesetzt. Zusätzliche Fragen zur finanziellen Vorsorge und Versorgung kann ich auch in Zukunft über mein Maklerbüro und damit ‚aus einer Hand‘ anbieten.